Vermögen des Partners ?

Hans, Montag, 10.12.2018, 22:34 (vor 1964 Tagen) @ Rain4220 Views

Vermögen wird auch in Anspruch genommen, es bleibt nur das, was man als
zusätzliche Altersversorgung angespart hat, höchstens 5 % des
Bruttoeinkommens pro Jahr.

Hallo Rain,

und wird etwa auch das Vermögen des Ehepartners in Anspruch genommen?

Bin neugierig.
Gruß


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