Einwand bezüglich "Wohnrechteverwertung"

Echo, Montag, 10.12.2018, 17:44 (vor 1964 Tagen) @ Rain4449 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 10.12.2018, 18:04

Du sprichst zwar die USA an, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass wir die ganze Zeit über die deutsche Jursidiktion reden.

Schonvermögen des Pflegebedürftigen ist 5.000 €, alles, was darüber
hinaus geht, muß verwertet werden. Dazu zählt auch ein Wohnrecht in dem
Haus, das den Kindern vor 20 Jahren geschenkt wurde.

Ist ein Wohnrecht vorbehalten, wird in dieser Höhe Miete von den Kindern
verlangt.

Geht das wirklich? Klingt für mich nach Rechtsbeugung (ähnlich fiktives Gehalt von Arbeitslosen beim Berechnen der Alimente für die Ex).
Während das Wohnrecht zwar ein geldwerter Vorteil ist, der u.U. schenkungssteuerpflichtig sein kann (abgezinst nach Lebenserwartung des Bezugsberechtigten), ist ein Wohnrecht eigentlich nicht weiter "verwertbar" (BGB hierzu: "Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar."). Man könnte zwar auf sein Wohnrecht verzichten, ausziehen und die Wohnung vermieten lassen, wodurch in der Tat ein verwertbares Einkommen entstünde, aber das kann man erstmal nicht erzwingen, denke ich. Und gepfändet werden kann das Wohnrecht meines Wissens nach auch nicht, das geht nur mit sogenannten Nießbrauchrecht.

Das Sozialamt nimmt alle Kinder in Regress, der Selbstbehalt beträgt
monatlich 1.800 €, wenn man verheiratet ist, 3.250 €. Vom
verbleibenden Rest des Einkommens ist die Hälfte, wenn man als Paar
zusammenlebt, 55 %, als Unterhalt zu zahlen.

Dies betrifft laut der ARD-Doku "Kinder haften für Ihre Eltern" sogar biologische Nachkommen, die im Säuglingsalter in eine Pflegefamilie gekommen sind und 50 Jahre nichts mehr von ihren Erzeugern gehört haben.
Zeit, sein Einkommen über eine juristische Person als 'Strohmann' abzuwickeln. Ein Forenmitglied hat hierzu sogar mal Seminare angeboten.
Ich könnte mir vorstellen, dass man dieser jur. Person auch ein Nutzungsrecht einräumen kann, welches die Immobilie "blockiert", ohne besondere Risiken zu bergen, solange man die Kontrolle über die jur. Person behält.

Hat das unterhaltspflichtige Kind gar kein eigenes Einkommen, wird der
Taschengeldanspruch errechnet und muß als Unterhalt gezahlt werden.

Interessante Juristerei. Das musste ich erstmal googeln. Scheint nur Verheiratete zu betreffen.

Wohnt man in einer eigenen abbezahlten Immobilie, wird der Mietwert als
Einkommen dazugerechnet.

Ich hatte angenommen, dass eine angemessene eigengenutze Immobilie frei ist. Man lernt nie aus.

Haben die Eltern ihr Haus an die Kinder verschenkt, kann die Schenkung bis
zu 10 Jahre lang widerrufen werden, das Sozialamt macht das sofort, bzw.
setzt den Wert der Schenkung als Regress an.

Habe mal gehört, dass die Umkehrung des Schenkungsgeschäfts ggf. anteilig geht, Z.B. nach 5 Jahen die Hälfte des Wertes?
Edit: Bei Todesfall des Schenkers innerhalb der 10 Jahre wird offenbar voll angerechnet, aber nur wenn man dadurch selber nicht in Not gerät (aus: anwalt.de/rechtstipps/vorweggenommene-erbfolge-und-ihre-rueckabwicklung_055201.html)
Habe die genauen Fundstellen gerade nicht parat, aber die 10 Jahre stehen in §529 BGB



Du sprichst noch weitere Sozialleistungen an, lässt aber einen Punkt aus: Die Gesundheits- und Sozialindustrie macht sich die Taschen voll. Da können die Rentner und Flüchtlinge auch nix für. Sie nehmen das Angebot einfach nur an.


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