Das Prinzip hab ich doch schon erklärt mit dem Obereigentümer und dem Untereigentümer.

Mephistopheles, Montag, 10.12.2018, 16:09 (vor 1935 Tagen) @ FOX-NEWS4643 Views

[[zwinker]] > Wenn ich am Ende des Jahres die Steuererklärung mache, dann ist es mir

schon passiert, daß die mir was zurückerstattet haben. Wieso krieg ich
das, wenn das doch der Arbeitgeber bezahlt hat und nicht ich? [[hae]]

du meinst, wenn du gearbeitet hast, dann hast du dir einen Lohn verdient und wärest Eigenümer dessen. Werch ein Illtum!
Eigentümer ist nämlich der Staat und an den überweist dein Arbeitgeber zuerst die Lohnsteuer und dann die Sozialabgaben. Wenn er das nicht macht, dann ist er auch relativ schnell im Knast.
Was dann noch übrigbleibt, nachdem der Staat seinen Anteil gekrallt hat, ist dein Nettolohn. Wenn etwas übrigbleibt. Oftmals ist der Arbeitgeber nämlich knapp bei Kasse. Wenn er dann vermeiden möchte, sich strafbar zu machen, überweist er zunächst die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Der Lohn kann dann halt nicht mehr ausbezahlt werden. Aber zumindest hat sich der Arbeitgeber nicht strafbar gemacht und ihm droht auch keine Gewerbeuntersagung. Das ist nämlich immer dann der Fall, wenn er die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer und die Sozialabgaben nicht bezahlt. Wenn er den Nettolohn nicht bezahlt, dann stört das den Staat weniger.
Es ist sogar so, dass, wenn du die Vermutung hast, dein Arbeitgeber sei irgendwie knapp bei Kassse, dann darfst du den Lohn gar nicht in empfang nehmen. Wenn der Arbeitgeber dnn nämlich pleite macht, dann kannst du als Arbeitnehmer vom Staat in Regress genommen werden und haftest is zur Höhe des ausbezahlten Lohnes.

Die Rückzahlung erfolgt dann, wenn der Staat gnädilich der Meinung ist, er hätte deinem Arbeitgeber für dich zu viel abgeknöpft. Das ist wie bei der Vorsteuer. Der überhöhte Betrag wird aber dann nicht deinem Arbeitgebeer, der ihn bezahlt hat, erstattet, sondern dir.


BTW: Mittlerweile irgend eine Idee, wie das mit den grünen
Ausfuhrscheinen läuft?

Grüße


Nö. Wieso sollte ich?


Ich verrate es dir: Die Mehrwertsteuerrückerstattung kann stattfinden bei
Verbringung von Waren ins nicht-EU-Ausland. Gilt explizit auch für
Endverbraucher.

Da kriegen die Schweizer Geld zurück, das sie deiner Aussage nach gar
nicht bezahlt haben. Teufelskerle diese Schweizer! [[top]]

Anderer Obereigentümer. Bei diesem Geld ist eben der Obereigentümer die Schweiz undf nicht die BRD. Das Eigentum der Schweiz wird in der BRD respektiert.

Gruß Mephistopheles


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