Eigentumsrechte sind Teil des Vermögens

tar ⌂, Gehinnom, Montag, 10.12.2018, 15:56 (vor 1935 Tagen) @ Phoenix53896 Views

Hallo,

Abgesehen davon, dass sowohl regelmäßige, als auch unregelmäßige
Schuldenerlasse (die dann das Inflationsniveau dauerhaft heben, weil für
die ausstehenden Kredite nicht mehr geleistet wird), die Rechtssicherheit
zerstören und der Markt auf derartige "Lösungen" dann zukünftig mit
horrenden Zinsen reagieren würde (und Geld vom Ausland gäbe es dann schon
gar nicht mehr):

Stimmt genau - bei unrelmäßiger Entschuldung wird die Rechtssicherheit (und dabei der Rechtsstaat) stark erschüttert! Bei regelmäßiger ist diese allerdings von vornherein integriert und für alle Beteiligten absehbar, d.h. die Rechtssicherheit ist von vornherein anders.

Lösen sie wirklich das Grundproblem? Das Grundproblem
sehe ich in der Eigentumsakkumulation, die Basis für weiteres Aufschulden
ist. Um einen neuen Zyklus zu starten, müsste man zuvor massenhaft
Enteignungen durchsetzen und das Eigentum (v.a. Land/Immobilien) wieder
breit streuen.

Es geht nicht nur um die Verteilung von Eigentum (H/S), sondern von Vermögen generell, d.h. Eigentumsrechte und Forderungen. Beides ist beleihbar und als Zahlungsmittel einsetzbar (siehe Thomas Weiss - YSI Plenary Budapest 2016 - Linking Legal Institutionalism and Money View (ab 9:06)).

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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