Elternunterhalt

Rain, Montag, 10.12.2018, 13:29 (vor 1958 Tagen)6183 Views

Ihr Lieben,

Plancius hatte das Thema vor zwei Jahren schon mal angesprochen, jetzt wird es wieder virulent, weil Medicaid in den USA jetzt ähnlich vorgeht.

Deshalb ein paar Infos zu diesem Thema:


Ein Pflegeheimplatz kostet von 3.000 €/Monat aufwärts.

Dafür reicht in der Regel die Rente plus Pflegeversicherung nicht aus.

Es besteht zwar Anspruch auf Grundsicherung, hier ist der Freibetrag für die Inanspruchnahme von Kindern ein Bruttoeinkommen in Höhe von 100.000 € im Jahr.
Die Grundsicherung ist allerdings so niedrig, daß sie in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann, weil Rente und Pflegeversicherung über die Grundsicherung hinausgeht.

Schonvermögen des Pflegebedürftigen ist 5.000 €, alles, was darüber hinaus geht, muß verwertet werden. Dazu zählt auch ein Wohnrecht in dem Haus, das den Kindern vor 20 Jahren geschenkt wurde.

Das Sozialamt nimmt alle Kinder in Regress, der Selbstbehalt beträgt
monatlich 1.800 €, wenn man verheiratet ist, 3.250 €. Vom verbleibenden Rest des Einkommens ist die Hälfte, wenn man als Paar zusammenlebt, 55 %, als Unterhalt zu zahlen.

Es ist dabei gleich, ob der Unterhaltspflichtige, oder dessen Ehegatte das Einkommen erzielt, weil die Gerichte aus dem Familieneinkommen den Ehegattenunterhalt errechnen, diesen als Sockelbetrag werten. Das eigene Einkommen gilt als darüber hinaus erzieltes und muß eingesetzt werden.

Hat das unterhaltspflichtige Kind gar kein eigenes Einkommen, wird der Taschengeldanspruch errechnet und muß als Unterhalt gezahlt werden.

Wohnt man in einer eigenen abbezahlten Immobilie, wird der Mietwert als Einkommen dazugerechnet.

Für Kinder werden Freibeträge in Höhe des geschuldeten Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet.

Vermögen wird auch in Anspruch genommen, es bleibt nur das, was man als zusätzliche Altersversorgung angespart hat, höchstens 5 % des Bruttoeinkommens pro Jahr.

Haben die Eltern ihr Haus an die Kinder verschenkt, kann die Schenkung bis zu 10 Jahre lang widerrufen werden, das Sozialamt macht das sofort, bzw. setzt den Wert der Schenkung als Regress an.

Ist ein Wohnrecht vorbehalten, wird in dieser Höhe Miete von den Kindern verlangt.

Die Gerichte betätigen fast alles, nur grobe Ungerechtigkeiten kassieren sie.

Gleichzeitig zahlen die Kinder mit ihren Rentenbeiträgen die Rente der Kinderlosen, statt ihre Eltern unterstützen zu können.

Wer jetzt in Rente geht, erhält 48 % des Nettoeinkommens als Bruttorente.

Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 €, das entspricht etwa dem Durchschnittseinkommen, errechnet sich ein Nettoeinkommen von 1.896 €. Daraus ergibt sich eine monatliche Bruttorente von 910 €. (So man annimmt, daß dieses Einkommen laufend erzielt wurde) Abzüglich 7,5 % Krankenversicherungsbeitrag blieben 842 €. 842 € liegt unterhalb der Grenze der Grundsicherung, andererseits aber über dem steuerichen Freibetrag, so daß der Rentner noch Steuern zahlen muß.

Ergänzend: Wieder angenommen, man hätte während des gesamten Erwerbslebens 36.000 € Jahresbruttoeinkommen erzielt, zahlte man daraus 307.800 € Rentenbeiträge. (bei einem durchschnittlichen Rentenbeitragssatz von 19 %) Umgerechnet auf die gezahlte Rente, 910 €, entspricht das 338 Monatsrenten, rund 28 Jahre. Ohne jede Verzinsung, wohlgemerkt.

Bei einer Lebenserwartung von 83 Jahren und einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren errechnet sich eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 16 Jahren.

Das ist alles nicht begeisternd, (nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rentenbeiträgen auch verfassungswidrig), seit wir aber wissen, daß Flüchtlingsbürgen nichts zahlen müssen, für unbegleitete minderjährige (?) Flüchtlinge jeden Monat ohne ein Achselzucken 4.500 € ausgegeben werden, ist es unerträglich.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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