ein paar Korrekturen :-)

Manuel H., Montag, 10.12.2018, 09:16 (vor 1961 Tagen) @ Mephistopheles4894 Views

Sehr schönes Beispiel, an dem sich auch gut der Debitismus erklären
lässt. Strafrechtlich belangt bei Nichtabführung der Umsatzsteuer wirst
DU als Unternehmer und nicht dein Kunde. Der Kunde wird nur im
Ausnahmefall belangt, wenn er die Umsatzsteuer in den Vorsteuerabzug
einbringt, ohne sie bezahlt zu haben.

Jein, wenn der Kunde creditorisch bucht, muss er diese meine Rechnung nicht bezahlt haben, kann aber dennoch die Vorsteuer mit seiner Umsatzsteuerschuld verrechnen. Buche ich creditorisch, habe ich sie meist bereits bezahlt, obwohl ich das Geld nicht erhalten habe.

Das ist so wie früher beim Feudalsystem ein bestimmter, vorher
definierter Teil der Ernte gehörte dem Feudalherren. Wenn der Bauer sie
selbst verbrauchte, machte er sich stafbar.

Als Unternehmer "darf" man seine Produkte selbst verbrauchen. Man muß dann aber die Umsatzsteuer der eigenverbrauchten Produkte bezahlen. Als Basis gilt der Gestehungspreis, Kioskbesitzer kauft Zigaretten beim Großhändler und entnimmt sie, um sie selber zu rauchen. Logik dahinter: Er hat ja auch die Einkaufskosten und die Vorsteuer dieser Zigaretten steuermindernd geltend gemacht.
Schwierig ist diese Regelung für Spender der Tafeln. Die Altbrötchen wurden ja dem Betrieb entnommen. Ergo volle Umsatzsteuerpflicht.
Schwierig für bildende Künstler, die ein Bild spenden. Auch da ist die Betriebsentnahme umsatzsteuerpflichtig. Die spenden ein Bild im angeblichen Wert von 10.000 Euro, haben Leinwand (13 Euro) und Farbe (3 Euro) bereits steuermindernd geltend gemacht und sehen sich plötzlich mit einer Forderung von 1.600 Euro Umsatzsteuer konfrontiert für ein Bild, das sie nicht mehr haben. :-)


Dabei ist es, wenn du buchführungspflichtig bist (was ich bei dieser
Größe annehme) auch völlig unerheblich, ob dein Kunde die Rechnung schon
bezahlt hat oder nicht. Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald die Rechnung
gestellt ist. Bei Frau Klattens BMW genau so.

Richtig, und das gilt für den Einkauf umgekehrt genauso. So funktionnieren die Umsatzsteuerkarussels. Irgendeine LTD macht Vorsteuer aus nicht bezahlten Rechnungen geltend, kassiert die Erstattung vom Finanzamt und geht schnell insolvent.

Hartzer haben Einnahmen, ihr Hartz4, dieses steht sogar unter
Progressionsvorbehalt.
Anders bei Unternehmern. Die erhalten durchaus Staatszahlungen aus der
gezahlten Umsatzsteuer der Hartzer, die eben nicht in die Progression
gehen, sprich steuerfrei gestellt sind.


Tut mir leid, die Hartzer sind nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig bist
DU.

Doch, auch Hartzer sind steuerpflichtig. Es wird nur auf eine Aufforderung zur Steuererklärung im Allgemeinen verzichtet, da davon ausgegangen wird, dass die Einnahmen keine Steuerzahlungen ergeben werden. Putzt der Hartz4er irgendwo gegen Entgelt mal ein Fenster, ist der Erlös erstens umsatzsteuerpflichtig (wenn er versäumt, um Anerkennung der Kleinstgewerberegelung zu bitten) und einkommenssteuerpflichtig, wobei dann die Progression zum Tragen kommen kann, da er ja bereits einen Grundstock an Einnahmen durch den Hartz4 Bezug hat.


Worum es hier geht, ist die Problematik Obereigentümer und

Untereigentümer, die hier im Forum ( so viel ich mich erinnere, noch im
alten Elliottwellenforum) diskutiert und von Einigen abgestritten wurde.
Es geht darum, dass viele Unternehmer der Meinung sind, sie seien
Eigentümer ihres Produktes. Sind sie nicht. Ihr Produkt, egal ob selbst
erstellt oder von ihren Mitarbeitern, gehört zu 19% dem Staat
(Obereigentümer). Du schließt also als Untereigentümer persönlich mit
deinem Kunden einen Kaufvertrag ab, da dieses Produkt aber zu 19% dem
Obereigentümer Staat gehört, darfst du nur den dir zustehenden Teilbetrag
des Kaufpreises behalten und hast 19% treuhänderisch für den Staat
eingenommen. Deswegen auch die Strafbarkeit.
Das ist ganz klassisch genau so wie bei der Mafia. Einen Teil von dem
eingesammelten Schutzgeld darfst du behalten, aber wehe du führst den Teil
des Bosses nicht an diesen ab!

Ist die Mafia dann bei den für die Mafia "gewonnenen" Unternehmen auch Obereigentümer?

Meine Putzfrau erhielt ein Gehalt knapp über Mindestlohn, mehr als 50%
des von mir gezahlten Geldes erreichte sie nicht, weil ich sie an

diverse

Organisationen für sie zu entrichen hatte (wieder einnmal

treuhänderisch

das Geld meiner Putzfrau). Von den irgendwie 47% mußte sie bei fast

jeder

Ausgabe (ohne Miete) noch einmal mindestens 7%, meist 19% plus diverse
Verbrauchssteuern entrichten, bevor sie in eine Kartoffel beißen

durfte

oder sich mal Wasser heiß machen durfte.


Die ist selber schuld. Soll sie umstellen auf Lohnsteuerklasse IV statt V
oder VI. Die
Kartoffeln
kann sie sich auch selber anbauen.

Die Lohnsteuer ist der Rede wert, aber gegenüber den Sozialabgaben trivial. Sie zahlt alleine 10% ihres Bruttos an die Rentner und der Arbeitgeber zahlt auch noch einmal 10% des bruttos. Dafür, dass sie damit nicht einmal die Mindestsicherung erwirbt, recht teuer. Aber halt eine politische Entscheidung, die Finanzierung der Alten alleinig über sozialversicherte Beschäftigte sicherzustellen und die Firmen, Kapitaleigner und Unternehmer freizustellen.

Eine Nahrungsmittel Selbstversorung gestaltet sich in einer 25 qm Wohnung im 17. Stock als schwierig.

Ich hingegen setzte alles ab, was ging. Skiurlaub? Hab ich mir nie
erlaubt. Höchstens berufliche Lehrgänge für mein Unternehmen im
Skikurort, denn dann gilt:
Vollste Erstattung aller Umsatzsteuern, netto-Rest einkommenssteuer und
gewerbesteuermindernd.


Wir verstehen uns. [[top]] Ich konnte mir das damals als Unternehmer bei
der immensen Höhe der Betriebsausgaben auch niemals privat leisten. Sogar
auf ein eigenes Auto musste ich verzichten und war ständig auf den
Firmenwagen angewiesen. [[smile]]

PS Jeder von Klatten getätigte Einkauf, der betrieblich deklariert

wird,

ist für Klatten umsatzsteuerfrei, die gezahlte Umsatzsteuer wird als

vom

Staat zu erstattende Vorsteuer deklariert. Staat zahlt pünktlich.


Die Vorsteuer wird nicht erstattet, sondern nur verrechnet. Wenn sich ein
Auszahlungsbetrag ergibt, erfolgt nach den Erfahrungen mit kreativen und
innovativen [[zwinker]] Geschäftsleuten in den letzten Jahren wohl vorher
eine Betriebsprüfung.

Doch, die Vorsteuer wird per Überweisung erstattet. Bei größeren Beträgen findet eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Die lässt sich in den meisten Fällen durch Übersendung der entsprechenden Rechnungen, die den Erstattungsanspruch begründen, erledigen. (Auto für 60.000 Euro gekauft, 10.000 Euro Erstattungsanspruch, meist schon für die Finanzierung des Firmenwagens verplant)

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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