Wir verstehen uns. *ggg*

Mephistopheles, Sonntag, 09.12.2018, 19:29 (vor 1936 Tagen) @ Manuel H.4870 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 09.12.2018, 20:21

Ich war lange selbständig mit in der Spitze über 100 Mitarbeiter.
Hat mir mal einer vom Finanzamt erklärt. Sie als Unternehmer verwalten
treuhänderisch die vom Kunden erhaltene Umsatzsteuer und haben sie uns
abzuliefern. (Wird in dem Bereich dann auch schnell strafrechtlich)

Sehr schönes Beispiel, an dem sich auch gut der Debitismus erklären lässt. Strafrechtlich belangt bei Nichtabführung der Umsatzsteuer wirst DU als Unternehmer und nicht dein Kunde. Der Kunde wird nur im Ausnahmefall belangt, wenn er die Umsatzsteuer in den Vorsteuerabzug einbringt, ohne sie bezahlt zu haben.
Das ist so wie früher beim Feudalsystem ein bestimmter, vorher definierter Teil der Ernte gehörte dem Feudalherren. Wenn der Bauer sie selbst verbrauchte, machte er sich stafbar.

Dabei ist es, wenn du buchführungspflichtig bist (was ich bei dieser Größe annehme) auch völlig unerheblich, ob dein Kunde die Rechnung schon bezahlt hat oder nicht. Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald die Rechnung gestellt ist. Bei Frau Klattens BMW genau so.

Hartzer haben Einnahmen, ihr Hartz4, dieses steht sogar unter
Progressionsvorbehalt.
Anders bei Unternehmern. Die erhalten durchaus Staatszahlungen aus der
gezahlten Umsatzsteuer der Hartzer, die eben nicht in die Progression
gehen, sprich steuerfrei gestellt sind.

Tut mir leid, die Hartzer sind nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig bist DU. Worum es hier geht, ist die Problematik Obereigentümer und Untereigentümer, die hier im Forum ( so viel ich mich erinnere, noch im alten Elliottwellenforum) diskutiert und von Einigen abgestritten wurde.
Es geht darum, dass viele Unternehmer der Meinung sind, sie seien Eigentümer ihres Produktes. Sind sie nicht. Ihr Produkt, egal ob selbst erstellt oder von ihren Mitarbeitern, gehört zu 19% dem Staat (Obereigentümer). Du schließt also als Untereigentümer persönlich mit deinem Kunden einen Kaufvertrag ab, da dieses Produkt aber zu 19% dem Obereigentümer Staat gehört, darfst du nur den dir zustehenden Teilbetrag des Kaufpreises behalten und hast 19% treuhänderisch für den Staat eingenommen. Deswegen auch die Strafbarkeit.
Das ist ganz klassisch genau so wie bei der Mafia. Einen Teil von dem eingesammelten Schutzgeld darfst du behalten, aber wehe du führst den Teil des Bosses nicht an diesen ab!

Meine Putzfrau erhielt ein Gehalt knapp über Mindestlohn, mehr als 50%
des von mir gezahlten Geldes erreichte sie nicht, weil ich sie an diverse
Organisationen für sie zu entrichen hatte (wieder einnmal treuhänderisch
das Geld meiner Putzfrau). Von den irgendwie 47% mußte sie bei fast jeder
Ausgabe (ohne Miete) noch einmal mindestens 7%, meist 19% plus diverse
Verbrauchssteuern entrichten, bevor sie in eine Kartoffel beißen durfte
oder sich mal Wasser heiß machen durfte.

Die ist selber schuld. Soll sie umstellen auf Lohnsteuerklasse IV statt V oder VI. Die Kartoffeln kann sie sich auch selber anbauen.

Ich hingegen setzte alles ab, was ging. Skiurlaub? Hab ich mir nie
erlaubt. Höchstens berufliche Lehrgänge für mein Unternehmen im
Skikurort, denn dann gilt:
Vollste Erstattung aller Umsatzsteuern, netto-Rest einkommenssteuer und
gewerbesteuermindernd.

Wir verstehen uns. [[top]] Ich konnte mir das damals als Unternehmer bei der immensen Höhe der Betriebsausgaben auch niemals privat leisten. Sogar auf ein eigenes Auto musste ich verzichten und war ständig auf den Firmenwagen angewiesen. [[smile]]

PS Jeder von Klatten getätigte Einkauf, der betrieblich deklariert wird,
ist für Klatten umsatzsteuerfrei, die gezahlte Umsatzsteuer wird als vom
Staat zu erstattende Vorsteuer deklariert. Staat zahlt pünktlich.

Die Vorsteuer wird nicht erstattet, sondern nur verrechnet. Wenn sich ein Auszahlungsbetrag ergibt, erfolgt nach den Erfahrungen mit kreativen und innovativen [[zwinker]] Geschäftsleuten in den letzten Jahren wohl vorher eine Betriebsprüfung.

Gruß Mephistopheles


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