Dem normalen Betrieb WÄRE sie egal, wenn er nicht den Fehler begehen würde, betriebseigene Mitarbeiter einzusetzen

Mephistopheles, Sonntag, 09.12.2018, 15:03 (vor 1964 Tagen) @ inno4713 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 09.12.2018, 15:11

denn der Endpreis enthält sie und steigt mit steigendem Steuersatz.

Eine Preiselastizität der Nachfrage vermindert hier bei steigender
USt die Nachfrage.

Für die Lohn- und Lohnnebenkosten kann er nämlich keine Vorsteuer in Abzug bringen. Diese unterliegen voll der Umsatzsteuer.
Mit ein Grund für den zunehmenden Einsatz von Zeitarbeitsfirmen und Subunternehmern. Diese Kosten kann der normale Betrieb in vollem Umfang bei der Vorsteuer abziehen.

Gruß Mephistopheles


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