Könnte man ändern, aber ...

inno, Sonntag, 09.12.2018, 14:23 (vor 1936 Tagen) @ Mephistopheles4641 Views

die Gesamtsteuerbelastung sollte dann nicht steigen, die Staatsquote ist heute schon hoch genug.

Aber selbst wenn sich der Steuersatz dann halbieren würde, wären 9,5 % auf Aktienkäufe- und verkäufe schon eine Hausnummer. Kann man machen, aber wirksam nur weltweit. Wird sonst natürlich umgangen, es folgen dann Erhebungsdefizite.

Mieten sind Umsatzsteuerfrei!
Gesundheitsleistungen sind umsatzsteuerfrei!
Grundstücksverkäufe sind umsatzsteuerfrei!
Fortbildungn sind umsatzsteuerfrei!
Besuch einer Schule oder universität ist umsatzsteuerfrei!

Wenn nicht, würden halt die Transferleistungen (und Steuern auf die restlichen 15 Mio Nettosteuerzahler) steigen. Kann man machen.

Staatliche oder sonstige Gebühren sind umsatzsteuerfrei!

Lassen wir sie halt steigen.

Kleinunternehmer sind umsatzsteuerfrei!

... wegen der Vereinfachung.

Auslandsausfuhren sind umsatzsteuerfrei!

Die sollen subventioniert werden. Bei fast 10 % am BSP Exportüberschuss, könnte man diesen auch mit der USt beschränken, will man aber nicht. Exportüberschuss ist was ganz feines.

Aktienkäufe sind umsatzsteuerfrei!

s.o.
Das "weltweit" ist hier das Problem, siehe Finanztransaktionssteuer.

Verkauf von GmbH-Anteilen ist umsatzsteuerfrei!

Einfach mal so noch ein paar Kosten drauf schaden halt der Wirtschaft. (Oder weltweit gleich)

Dein Erbe ist umsatzsteuerfrei!

Bin eh für eine höhere Erbschaftsteuer ab ein paar Mio, dafür natürlich ESt runter.


Irgendjemand hat mal ausgerechnet, dass runfd die Hälfte ller Einkünfte
umsatsteuerfrei ist.
Das ist ein weites Feld.


Gruß Mephistopheles


Gruß zurück,
i.

(PS: Ironie ist nicht hervorgehoben)


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