Rasse und Rassismus sind biologische Begriffe und keine rechtlichen Begriffe; "Vor dem Recht sind alle gleich"

Yellow++, Sonntag, 02.12.2018, 12:47 (vor 1944 Tagen) @ helmut-12109 Views

Hallo Helmut1,

die Ausbildung von Rassen beim Menschen in der Gestalt von Hautfarben ist eine Anpassung des Organismus an klimatische Verhältnisse. Damit diese genetische Optimierung in der Population nicht verloren geht, gilt das Prinzip des gutartigen genetischen Rassismus: Weiße Menschen ziehen bei der Partnerwahl weiße vor und schwarze Menschen entsprechend schwarze. Was die Chinesin in der Waschmittelwerbung vorführt, ist also genau das Richtige.

Das verhaltensbiologische Phänomen Rassismus lässt sich in seiner Hartnäckigkeit nicht unterbinden und dies ist auch nicht erstrebenswert. Eine in den Genen erworbene Information über die ökologische Nische wird mit den grausamen Mitteln der Natur verteidigt. Die hirnlose marxistische Bestrebung nach der Gleichheit aller Menschen steht im Widerspruch zu den biologischen Phänomenen. Sie ist nicht erstrebenswert und liefert (insbesondere auf der psychologischen Ebene) keine Verbesserung. Wenn man es in Mischpopulationen im Sinne der Biologie richtig machen will, dann darf man den Rassenbegriff nicht zu einem rechtlichen Begriff erheben. Das impliziert die Ungültigkeit von Apartheit, Rassengesetze und Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Letzteres, weil der Begriff Rasse nie Gegenstand eines Gesetzes ist. Die anderen dort genannten Bevorzugungen fallen unter die private Vertragsbildung und das Einwirken dieses Absatzes ist nicht begründet. Abweichend vom hirnlosen Marxismus ist das angestrebte rechtliche Ziel, dass vor dem Recht (und nur dort) alle Menschen gleich sind. Die Justizia hat deswegen verbundene Augen. Dies hebt die Missstände des Feudalismus und die anderer Bevorzugungsmechanismen auf. In aller Klarheit: Die angeblich weisen Verfassungsväter haben mit diesem Absatz 3 des Artikels 3 nur reflexartig auf die Nürnberger Rassengesetze reagiert und die Fortführung des Rassenbegriffes als rechtlicher Begriff (verdeckt im Sinne des Nationalsozialismus) praktiziert.

Wortlaut des Absatzes 3 Artikel 3 GG:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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Mit Grüßen
Yellow++

Les Brigandes - Jeanne d'Arc (Ich fand ein Schwert)
Enchanter - Dragon Age Inquisition (Gingertail Cover)


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