Geldwäsche beim Immobilienkauf

lowkatmai, Freitag, 30.11.2018, 09:40 (vor 1972 Tagen) @ software-engineer3690 Views

"Ein Geschäftsmodell scheinen dabei lokale Strohmänner zu sein."

Ja, wird unter anderem so gemacht. Andere Möglichkeiten:

"Ein Verdachtsfall liegt insbesondere dann vor, wenn:

der Kunde ein offensichtlich wirtschaftlich unsinniges Geschäft tätigen will. Ein solcher Verdacht kann zum Beispiel gegeben sein, wenn der Interessent bereit ist, einen viel höheren als den marktüblichen Preis zu zahlen.
der Kunde die Maklerprovision oder Teile des Kaufpreises als Vorschuss bar zahlen will.
der Kunde auf einer Unterbeurkundung besteht. Das bedeutet, dass der Kunde wünscht, dass im Notarvertrag ein niedrigerer als der vereinbarte Kaufpreis stehen soll und der restliche Teil unter der Hand bar an den Verkäufer übergeben werden soll.
der Kunde keinen Kapital- oder Finanzierungsnachweis erbringen will.
ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis von einer Bank aus einem Steuerparadies stammt.
der Kunde offensichtlich nur als Strohmann für einen unbekannten Dritten agiert.
der Kunde ohne nachvollziehbare Begründung keinen Ausweis oder Pass vorlegen will oder sonst seine Identität verschleiern will. Das gilt insbesondere auch, wenn der Kunde auf Anonymität pocht.
das angestrebte Geschäft nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden in Einklang zu bringen ist, etwa weil der Kaufpreis nicht mit dem angegebenen Beruf und dem Einkommen in Einklang zu bringen ist.
der Kunde eine Wohnimmobilie in Deutschland erwerben will, die typischerweise ein Eigennutzerobjekt ist, ohne in der Bundesrepublik einen festen Wohnsitz anzustreben."


Quelle: https://ratgeber.immowelt.de


Grüße

l[[zwinker]]


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