Das bestätigt auch DER SPIEGEL, hier bzgl. Art. 16 GG (Asylrecht): (mT)

DT, Montag, 26.11.2018, 15:09 (vor 1969 Tagen) @ subwave3462 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 26.11.2018, 15:29

Angeblich bricht das "höher gestellte" Europarecht, genauer gesagt die Europäische Menschenrechtskonvention den Art. 16 des GG.
Das ist mit Verlaub bullshit, die EMRK bricht NICHT das GG und ist NICHT höhergestellt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-knuepft-beim-kampf-um-cdu-vors...

Zitate:

"Dass es ja längst Entwicklungen im Sinne eines gemeinsamen europäischen Asylrechts gibt, die das deutsche Recht überlagern, spielt offenbar keine Rolle; und dass eine Änderung des Artikels 16a wohl gar keine konkreten Auswirkungen hätte, auch nicht."

"In der EU-Grundrechtecharta aber findet sich heute nach Meinung der Experten bereits ein einklagbares, individuelles Recht auf Asyl. Die Debatte, die Merz da führen möchte, ist also gewissermaßen von gestern."

Gewissermaßen? Seit wann hat sich da etwas geändert, zwischen dem was Merz vor 15 Jahren gesagt hat und dem GELTENDEN Recht? Nein, es hat sich nichts geändert, nur hat die Fxxxx die Verfassung so oft gebrochen, daß sie behaupten könnte, der status quo ginge in Gewohnheitsrecht über.

Und SPON bläst ins selbe Horn. Aber nochsoviele Rechtsbrüche und Herbeigeschreibsel der bezahlten Propagandamäuler (in diesem Falle Sebastian Fischer) ändern nichts an den Fakten und am RECHT.

Wenn erst einmal der UN Pakt unterschrieben sein wird, werden diese Propagandahxxxn sich auch darauf berufen, und die Fxxxx wird nachträglich versuchen, ihr rechtsbrecherisches Verhalten zu rechtfertigen.

DT

PS:
Dazu auch Kommentar 183 unter dem Artikel, sehr fundiert:
" 183. Betreutes Vordenken

In der EU-Grundrechtecharta aber findet sich heute nach Meinung der Experten bereits ein einklagbares, individuelles Recht auf Asyl. Die Debatte, die Merz da führen möchte, ist also gewissermaßen von gestern. Das ist eine (bewusst?) irreführende Darstellung. Der Art. 18 der europäischen Grundrechte Charta, auf den hier vermutlich angespielt wird, ist bei weitem schwächer als das deutsche Individualgrundrecht.

Das kann auch der Laie schon daran erkennen, dass sich aus der Formulierung unmittelbar kein individuelles Recht des einzelnen Bewerbers ableiten lässt, sondern hier auf andere juristische Texte verwiesen wird, die möglicherweise keineswegs Grundrechtscharakter haben.

Das dürfte auch der Grund sein, warum in dem Artikel eine Einschränkung gemacht wird, nämlich "nach Meinung der Experten". Offenbar bedarf es einer entsprechenden Erläuterung, weil es sich eben nicht unmittelbar aus dem Text selbst ergibt. Anders das Grundgesetz.

Deshalb ist völlig klar, dass bei einer gesamteuropäischen Lösung sicherlich nicht der Text von Art. 16a Grundgesetz für alle Europäer verbindlich wird, darauf können Sie jede Wette eingehen.

Die Debatte ist alles andere als von gestern, denn die Frage, ob jeder auf der Welt, der es nach Europa geschafft hat, dem Grunde nach ein einklagbares individuelles Recht auf Asyl hat (und deshalb zunächst einmal Anspruch auf Überprüfung seiner entsprechenden Behauptungen, was für sich genommen schon Jahre dauern kann), wird in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein."


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