Soll jetzt keine Besserwisserei sein

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 23.11.2018, 20:31 (vor 1974 Tagen) @ Hasso4876 Views

aber das Problem, das Du schilderst, ist doch nicht auf die Auslandsbanken beschränkt. Hier gehts doch nur ums Erben.

Wenn man in Deutschland ein Bankkonto hat, -egal in welcher Form - dann hat man als Erbe keinen Zugriff, wenn der Bank bekannt wurde, dass der Kontoinhaber verstorben ist.

Das Wichtigste dabei ist, dass der Kontoinhaber dem später Begünstigten (den Kindern, oder einem der Kinder) - klarmacht, wo denn das Sparbuch/ die Kontokarte/etc. liegt und wie das Passwort dazu lautet. Manchmal braucht man - je nach Art des Kontos - eine Verfügungsvollmacht oder sonst was in der Art.

Damit geht das Kind (der zukünftige Erbe, usw.) noch am selben Tag des Ablebens des Kontoinhabers zur Bank und hebt den gesamten Geldbetrag ab. Natürlich ohne den Bankangestellten in Trauerkleidung und Tränen in den Augen zu begegnen.

Das habe ich in Österreich gemacht, das haben meine Kinder in Deutschland gemacht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in der Schweiz nicht genauso geht. Erbschein haben weder ich noch meine Kinder beantragt.

Natürlich, wenns auf Grundbesitz usw. geht, - evtl. auch auf Aktien (da kenne ich mich gar nicht aus), da mögen die Uhren anders gehen. Aber diese Sachen erledigt jemand, der noch sowas wie ein Verantwortungsgefühl für seinen Besitz und seine Nachkommen (auch Erben genannt) hat, zu Lebzeiten.


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