Auf den Migrationspakt folgt der Flüchtlingspakt

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Dienstag, 20.11.2018, 12:59 (vor 1956 Tagen)6446 Views

Unsere lieben Volksvertreter haben neben dem Migrationspakt noch ein weiteres "Leckerli" in ihrem Sortiment, nämlich den "Flüchtlingspakt", der den ungeheuerlichen Migrationspakt noch weiter ausschmückt und verfeinert. Interessant sind vor allem die Artikel ab den etwa 50, wo es darum geht, was die Aufnahmeländer den Flüchtlingen und Migranten so alles Gutes tun sollen. Selbstverständlich wieder alles völlig unverbindlich ... Wer die Muße hat zu lesen, was bald auf uns zu kommt, darf sich das Pamphlet hier zu Gemüte führen:

http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf

Wenn man die Inhalte beider Pakte gelesen hat, fällt es einem wie Schuppen von den Augen: Es geht um eine massive Bevölkerung Europas mit Menschen aus allen Teilen der Welt, koste es, was es wolle. Es geht tatsächlich um Neubesiedelung, das steht dort ganz explizit.


Für die etwas Ungeduldigeren hier ein paar Auszüge:

54. Wenn Flüchtlinge in großer Zahl ankommen, unternehmen Länder und Gemeinden große Anstrengungen zum Ausbau der Vorkehrungen für ihre Aufnahme. Um die staatlichen Strategien für den Umgang mit den Angekommenen zu unterstützen, werden das UNHCR, die Staaten und die relevanten Interessenträger Ressourcen und Sachverstand zur Stärkung der nationalen Aufnahmekapazitäten bereitstellen, so auch für die Einrichtung alters-, geschlechter- und behindertengerechter und auf andere besondere Bedürfnisse eingestellter Aufnahme- und Transitbereiche (durch „sichere Zonen“, sofern angezeigt) sowie zur Erbringung grundlegender humanitärer Hilfe und Dienste in den Empfangs-/Aufnahmebereichen. Es werden effiziente Mechanismen zur Ermittlung grenzfernerer Alternativen zu Lagern unterstützt werden, sofern das betroffene Aufnahmeland dies für nötig erachtet.

66. Die humanitäre Hilfe bleibt weiter bedürfnisorientiert und gestützt auf die humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit. Wo immer möglich wird diese Hilfe auf eine Weise erbracht werden, die sowohl den Flüchtlingen als auch den Aufnahmegemeinschaften zugutekommt. Zu diesem Zweck werden Bemühungen unternommen werden, die Hilfe gegebenenfalls über lokale und nationale Diensteanbieter bereitzustellen (einschließlich durch Mehrzweck- Bargeldhilfen), anstatt Parallelsysteme für Flüchtlinge zu schaffen, von denen die Aufnahmegemeinschaften längerfristig nicht profitieren. Da Flüchtlinge zunehmend außer- halb von Lagern in städtischen und ländlichen Gebieten untergebracht werden, ist es wichtig, auch dieser Wirklichkeit Rechnung zu tragen.

68. Die Staaten und relevanten Interessenträger werden im Einklang mit der innerstaatlichen Gesetzgebung, Politik und Planung im Bereich der Bildung Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, die die Aufnahmeländer dabei unterstützen sollen, ihre nationalen Bildungssysteme zu erweitern und deren Qualität und Inklusivität zu erhöhen, um Kindern (Jungen wie Mädchen), Jugendlichen und Heranwachsenden in den Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften den Zugang zur Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung zu erleichtern. Mehr direkte finanzielle Unterstützung wird mobilisiert und besondere Anstrengungen werden unternommen werden, um die Zeit, in der Flüchtlingsjungen und -mädchen nicht zur Schule gehen, auf ein Mindestmaß zu beschränken, idealerweise auf höchstens drei Monate ab ihrer Ankunft.

70. Zur Förderung eines inklusiven Wirtschaftswachstums werden die Staaten und relevanten Interessenträger den Aufnahmeländern entsprechend ihren einschlägigen innerstaatlichen Gesetzen und Politiken Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, um wirtschaftliche Chancen, menschenwürdige Arbeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmerprogramme für Mitglieder der Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge, einschließlich Frauen, junger Erwachsener, älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu fördern.

72. Die Staaten und relevanten Interessenträger werden im Einklang mit der innerstaatlichen Gesetzgebung, Politik und Planung im Gesundheitswesen Ressourcen und Sachverstand bereitstellen, die die Aufnahmeländer dabei unterstützen sollen, ihre nationalen Gesundheitssysteme zu erweitern und deren Qualität zu erhöhen, um den Zugang für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften zu erleichtern, insbesondere für Frauen und Mädchen, Kinder, Heranwachsende und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, einschließlich Tuberkulose und HIV, Überlebende von Menschenhandel, Folter, Trauma oder Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechts- spezifischer Gewalt, und Menschen mit Behinderungen.

90. Neuansiedlung dient nicht nur als Instrument zum Schutz von Flüchtlingen und zur Lösung ihrer Situation, sondern stellt auch einen konkreten Mechanismus zur Lasten- und Verantwortungsteilung und einen Solidaritätsbeweis dar. Sie ermöglicht den Staaten, einander bei der Lastenteilung zu helfen und die Auswirkungen großer Flüchtlingssituationen auf die Aufnahmeländer zu verringern. Traditionell hat jedoch nur eine begrenzte Zahl von Ländern Neuansiedlungen angeboten. Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden.

94. Komplementär zur Neuansiedlung können andere Wege für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, den Zugang zu Schutz und/oder Lösungen erleichtern. Es besteht eine Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass solche Wege auf eine systematischere, besser organisierte, nachhaltigere und geschlechtersensiblere Weise bereitgestellt werden, dass sie angemessene Schutzgarantien beinhalten und dass insgesamt mehr Länder solche Möglichkeiten anbieten.

97. Zwar bleibt die freiwillige Repatriierung in den meisten Flüchtlingssituationen die bevorzugte Lösung, aber es ist auch wichtig, die Länder zu unterstützen, die sich für eine lokale Lösung einer Flüchtlingssituation entscheiden. Die Integration vor Ort ist eine souveräne Entscheidung des Staates und eine Option, die von den Staaten entsprechend ihren Verpflichtungen aus Verträgen und den Menschenrechtsprinzipien auszuüben ist. Einige Staaten haben es für sinnvoll befunden, die Integration von Flüchtlingen vor Ort anzustreben, einschließlich durch Gewährung eines dauerhaften Bleiberechts und gegebenenfalls die Einbürgerung, unbeschadet der spezifischen Situation mancher Länder mit mittlerem Einkommen und Entwicklungsländer, die mit einer großen Flüchtlingssituation konfrontiert sind.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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