Menschenrechte und Migration

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Dienstag, 20.11.2018, 09:59 (vor 1982 Tagen) @ DT3269 Views

Denn Art 25 GG besagt:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Das das "Völkerrecht" sogar Vorrang vor unseren eigenen Gesetzen hat, wusste ich bislang noch gar nicht. Mich wundert, dass dieser Artikel des Grundgesetzes bisher noch von keinem Kritiker des Migrationspaktes angeführt worden ist.

Dazu kommt dann noch Art.1 GG Absatz (2):

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Wenn demnächst also nicht mehr das Deutsche Volk nach seinen eigenen Regeln und Gesetzen handeln darf, sondern vollständig von den Bestimmungen und Regeln der UN fremdbestimmt wird, kann Deutschland als Nation seine Tage zählen. Nachdem zwei Weltkriege Deutschland nicht klein kriegen konnten, werden jetzt die Bürokraten und Politiker die Beerdigung vollenden. Gegen die Macht des "Völkerbundes" und seiner gesalbten Worte kann kein Gutmensch Einwände haben. Zwei realitätsferne Schriften, die eigentlich im Reiche der Märchen anzusiedeln wären, werden ausgereicht haben, eine große Nation vollständig von der Landkarte zu entfernen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN 1948)

Globaler Pakt für Migration (UN 2018)

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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