Danke, hab mir den link durchgelesen
Nur das mit der Bezeichnung "nicht bindend" ist natürlich eine Farce. Wenn ein Dokument mit einer Präambel beginnt, und dann noch 90 mal das Wort "verpflichtend" enthält, dann kann niemand mehr von einer "Nicht-Bindung" sprechen.
Aber interessant, dass sich der Schweizer Dipolmat da aus dem Fenster gelehnt hat. Warum eigentlich? Bestand da für die Schweiz ein derartiger Handlungsbedarf? Ich kann da keinen solchen erkennen.