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tar ⌂, Gehinnom, Donnerstag, 15.11.2018, 11:48 (vor 1961 Tagen) @ BerndBorchert3175 Views

Seine Definition von Vollgeld scheint die zu sein, dass es von der ZB
verwaltetes Giralgeld ist. Quasi wie ein Girokonto in Euro bei der EZB. Und
das soll schon Vollgeld sein? kommt mir harmlos vor ...

Siehe http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=464154

In dem dort verlinkten Paper werden 3 unterschiedliche Varianten vorgestellt.

Ich habe das grundsätzliche Konzept so verstanden, dass das CBDC (Central Banks Digtal Cash) ausschließlich mit öffentlichen Schuldverschreibungen zu 100% gedeckt sein soll (hier findet sich die Verbindung zu den "Vollgeld"-Anhängern), wobei sich drei Fragen ergeben:

1. Warum nur öffentliche Schuldverschreibungen?

Die Erzeugung von Forderungen/Verbindlichkeiten basiert i.A. auf öffentlicher und privater Verschuldung, womit auch die Entwicklung des Gesamtmarkts abgebildet wird.

2. Werden diese direkt von der öffentlichen Hand eingebucht?

Die vom Markt über Repo hereingenommenen öffentlichen und privaten Schuldverschreibungen haben sich als stabilste Währungsdeckung erwiesen, weil deren Bewertungsgrundlage auf deren mehrstufiger, gegenseitiger Besicherung basiert. Bei einem Direktkauf von der öffentlichen Hand (oder per simpler Einbuchung) ginge diese mehrstufige, gegenseitige Besicherung und die damit zusammenhängende marktgerechte Bewertung verloren.

3. Warum eine separate Trennung von CBDC ggü. sonstigen Konten?

Wieso nicht einfach ZB-Konten für jedermann (eben wirkliches digitales Bargeld)? Das ist mir ein Rätsel.

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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