Allgemeine Diskriminierung von Männern

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Samstag, 10.11.2018, 12:28 (vor 1999 Tagen) @ Manuel H.4891 Views

Das Problem bei vielen ungewollten Kontakten zwischen den Geschlechtern ist ja immer die Beweisbarkeit einer unerwünschten Handlung. Selbst wenn sie denn stattgefunden hat, stehen am Ende Aussage gegen Aussage, wenn es keine glaubwürdigen Zeugen oder handfeste Beweise gibt. Wir erinnern uns z.B. an den Fall Jörg Kachelmann, wo lediglich die Behauptung einer Frau ausgereicht hat, den Beschuldigten hinter Gitter zu bringen, auch wenn er später frei gesprochen wurde.

Ich bin nicht dabei gewesen, als sich das Mädchen und der Eritreer auf dem Spielplatz begegnet sind, und anscheinend sonst auch niemand. Deswegen verstehe ich nicht, wie die Richterin den Eritreer überhaupt zu einer Strafe verdonnern konnte? Als "Beweis" lagen ihr lediglich die Aussagen des Mädchens und des Eritreers vor, die sich nahezu diametral gegenüberstanden.

Warum wurde nur dem Mädchen geglaubt, dem Eritreer aber offensichtlich nicht? Dies ist anscheinend eher ein Fall von allgemeiner Männerdiskriminierung als von sexueller Belästigung.

Bitte nicht falsch verstehen, außer den beiden Protagonisten weiß offensichtlich niemand, was tatsächlich geschehen ist. Und ohne hieb- und stichfesten Beweis darf es kein solches Urteil geben, selbst wenn sich die Tat so zugetragen hätte.

Ansonsten können zukünftig weibliche Mitmenschen jeden x-beliebigen Y-Chromosenträger der sexuellen Belästigung oder Schlimmeres bezichtigen und nur aufgrund ihrer Aussage verurteilen lassen.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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