Dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin!

Nico, Dienstag, 06.11.2018, 18:12 (vor 1991 Tagen) @ Tempranillo3090 Views

Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist."

Das liest sich schön und man meint sofort, prima, dann können wir uns ja
dararuf berufen und die Regierung Merkel absetzen.

Doch Vorsicht, nicht so schnell!

Wie immer muß man, wenn es um unsere, die Rechte des Volkes geht, sehr
genau lesen und nach versteckten Tretminen suchen.

In aller Unbescheidenheit meine ich, sie gefunden zu haben; mindestens
eine, vielleicht sogar zwei, sobald man den Blick nicht nur im Grundgesetz
hat.

Welche Ordnung ist denn gemeint, die beseitigt werden könnte?

Natürlich die demokratische Grundordnung mit allen globalistischen
Implikationen.

Genau an dieser Stelle haben die uns regierenden Verbrecher einen
Sprengsatz plaziert.

Demokratische Grundordnung meint selbstverständlich die BRD als
willenloses, zur geräuschlosen Selbstabschaffung bereites Mitglied von
UNO, NATO und EU sowie treue Dienerin Israels.

Das heißt, von einer Beseitigung der staatlichen Ordnung kann erst die
Rede sein, sobald bei uns eine Regierung im Amt ist, die dem nationalen
Interesse Vorrang gibt und vom globalistischen Kurs abweicht.

Ich nehme an, das Recht auf Widerstand wird dann von der UNO wahrgenommen,
die eine internationale Streitmacht aufstellt und den dritten gegen
Deutschland gerichteten Einkreisungskrieg anführt, wozu sie noch nicht
einmal einen Beschluß des Weltsicherheistrats bräuchte.

Meine Interpretation paßt zu den gegebenen Machtverhältnissen und findet
in den Jahren 1914-1918, vor allem aber 33-45 ihre Präzedenzfälle.

Ich habe diesen Artikel immer nur für eine Verhöhnung gehalten, nach dem Motto "schrei wenn es weh tut". Das hier ist aber natürlich noch viel besser.

Gratuliere!

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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