Ab wann Art. 20 GG greift

Tempranillo, Dienstag, 06.11.2018, 17:03 (vor 1996 Tagen) @ mabraton3359 Views

Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das liest sich schön und man meint sofort, prima, dann können wir uns ja dararuf berufen und die Regierung Merkel absetzen.

Doch Vorsicht, nicht so schnell!

Wie immer muß man, wenn es um unsere, die Rechte des Volkes geht, sehr genau lesen und nach versteckten Tretminen suchen.

In aller Unbescheidenheit meine ich, sie gefunden zu haben; mindestens eine, vielleicht sogar zwei, sobald man den Blick nicht nur im Grundgesetz hat.

Welche Ordnung ist denn gemeint, die beseitigt werden könnte?

Natürlich die demokratische Grundordnung mit allen globalistischen Implikationen.

Genau an dieser Stelle haben die uns regierenden Verbrecher einen Sprengsatz plaziert.

Demokratische Grundordnung meint selbstverständlich die BRD als willenloses, zur geräuschlosen Selbstabschaffung bereites Mitglied von UNO, NATO und EU sowie treue Dienerin Israels.

Das heißt, von einer Beseitigung der staatlichen Ordnung kann erst die Rede sein, sobald bei uns eine Regierung im Amt ist, die dem nationalen Interesse Vorrang gibt und vom globalistischen Kurs abweicht.

Ich nehme an, das Recht auf Widerstand wird dann von der UNO wahrgenommen, die eine internationale Streitmacht aufstellt und den dritten gegen Deutschland gerichteten Einkreisungskrieg anführt, wozu sie noch nicht einmal einen Beschluß des Weltsicherheistrats bräuchte.

Meine Interpretation paßt zu den gegebenen Machtverhältnissen und findet in den Jahren 1914-1918, vor allem aber 33-45 ihre Präzedenzfälle.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).


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