Nein
Ist es nicht eine Aufgabe des Verfassungsschutzes, zu prüfen, ob die Regierung ihre vom Grundgesetz vorgesehenen Grenzen einhält?
Das ist Aufgabe des Parlaments.
Daran ändert auch der nicht neidisch machende IQ der Verantwortlichen nichts.
Die Aufgaben des VS regelt § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) .
LG
D-Marker