Sperrklauselfrage

QuerDenker, Dienstag, 06.11.2018, 13:14 (vor 1997 Tagen) @ mabraton3370 Views

Hallo mabraton,

wir haben GG Art. 20(4) hier im Gelben schon öfters thematisiert...

Das 'Hauptproblem' ist, soweit ich mich erinnere, diese 'wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'-Klausel.

Sie kann damit leider auch als 'Sperrklausel' gesehen werden, speziell solange keine - ausdrücklich verbindliche - 'GG20-Umsetzungsverordnung' vorliegt...

Diese grundsätzlichen Fragen beantwortet das GG leider auch nicht:
Wer definiert bzw. bestimmt das 'nicht möglich'?
Etwa die 'Störer', oder die 'Antistörer', oder gar eine dritte (Meta-)ebene?
Ab wann bedeutet 'Recht' (auf etwas) auch Pflicht (das zu tun)? (Stichwort hier auch: 'Remonstrationspflicht')
usw.

Dazu kommt ja auch die Frage der jeweiligen Zuständigkeit:
BVerfG?
BGH?
Bundesjustiz?
Landesjustiz?
Oder gar 'übergeordnet'? - Also EU, UN usw.?

Haben 'die gelben Juristen' hier - auch neuere? - Erkenntnisse dazu?

Beste Grüße

QuerDenker

--
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