Keine Auswirkung auf Gesetzeslage
Hallo Tempranillo,
Allgemein formulierte Ziele im Rahmen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben auf die gegeben Gesetzeslage eines Staates keinen Einfluß. Wenn sie relevant werden würden, dann müsste dies erst festgestellt werden.
Das zum Rahmen.
Meine Argumentation steht zu den von Dir zitierten Stellen auch in keinerlei Widerspruch.
Beste Grüße
mabraton