Ist es nicht eine Aufgabe des Verfassungsschutzes, zu prüfen, ob die Regierung ihre vom Grundgesetz vorgesehenen Grenzen einhält?
Wer sonst sollte dafür verantwortlich sein? die Gerichte, die nur reaktiv (auf Klagen) agieren?
Ob das in den Richtlinien für den Verfassungsschutz vorgesehen ist? ist überhaupt der Verfassungsschutz im GG vorgesehen?
Das Thema ist eigentlich einen eigenen thread wert. Ich sehe aber gerade einen ähnlichen thread zu GG Par. 20.
Bernd Borchert