Aufruf zum Widerstand laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes

mabraton, Dienstag, 06.11.2018, 11:30 (vor 1991 Tagen)5503 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.11.2018, 11:42

Liebe Mitstreiter,

anhand der öffentlich gewordenen Rede des bisherigen Chefs des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen ist offenbar geworden, dass es innerhalb der aktuellen Regierung radikale Bestrebungen gibt die durch das Grundgesetz festgelegte freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Durch bisher nicht belegte, und mit hoher Wahrscheinlichkeit falsche, Darstellung von "linksradikalen Kräften" (Zitat Hans-Georg Maaßen) innerhalb der aktuellen Regierungsparteien wurden Tatsachen im Falle angeblicher Hetzjagden im Zusammenhang mit Demonstrationen in Chemnitz, bewusst verfälscht dargestellt. Das Ziel war es die Entlassung des obersten Wächters über die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD zu erzwingen.

Zitate aus dem unten verlinkten Redetext des bisherigen Chefs des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen:
Diese "Hetzjagden" hatten nach Erkenntnissen der lokalen Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Lokalpresse, des Ministerpräsidenten des Landes und meiner Mitarbeiter nicht stattgefunden. Sie waren frei erfunden.

Die SPD hatte mit einem Bruch der Koalition gedroht, wenn ich weiter im Amt bleiben würde.

Aus meiner Sicht war dies für linksradikale Kräfte in der SPD, die von vorneherein dagegen waren, eine Koalition mit der CDU/CSU einzugehen, der willkommene Anlass, um einen Bruch dieser Regierungskoalition zu provozieren.

Der komplette Redetext im Wortlaut

Laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sind im Falle von Bestrebungen, dass die durch das Grundgesetz festgelegte Ordnung beseitigt werden soll, die Bürger aufgerufen Widerstand zu leisten:

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Geschützt wird der Verfassungsstaat
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".

So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.

"Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich"
Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich", schreibt er.

Durch den anhaltenden Bruch des Grundgesetzes im Falle des bewusst nicht gewährleisteten Schutzes der BRD-Staatsgrenzen und der nun erfolgten, unrechtmäßigen Entfernung der höchsten Aufsichtsperson über die freiheitlich demokratische Grundordnung sind die Voraussetzungen zum Widerstand gegeben.

Beste Grüße
mabraton


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