Die AfD und der VS

Rain, Montag, 05.11.2018, 17:32 (vor 1989 Tagen) @ KiS3085 Views

Ihr Lieben,

seit Gründung der AfD in 2013 mußte man im Mitgliedsantrag angeben, ob und welcher Partei man vorher angehörte.

Da wurde gehörig gesiebt und bei weitem nicht jeder wurde angenommen.

Viele kamen von der CDU, auch Funktionäre, teilweise Leute mit Verbindungen in allerhöchste Kreise. Das waren die Gefährlichen, nicht irgendwelche NPD-Spinner.

Nun kann man niemanden die Mitgliedschaft verweigern, weil er vorher in der CDU war. Ob er in die AfD wollte, weil ihm die Politik der CDU nicht mehr passte, oder weil er gesendet war, um die AfD zu zerstören, kann man oftmals mangels näherer Informationen nicht abschätzen.

Mir ist nicht erfindlich, warum in einem Rechtsstaat, einer Demokratie, jemand, der Worte benutzt, die der Regierung nicht gefallen, die aber von der Meinungsfreiheit umfaßt sind, vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, eine linksradikale "Musik"gruppe, die zu Gewalt aufruft, eigentlich auf den Index für Jugendgefährdung passt, vom Bundespräsidenten hofiert wird und dazu die gewalttätige Antifa mit Steuergeldern gehypt wird.

Bei der Antifa wäre zumindest § 127 StGB anwendbar. Über § 129 a StGB wäre auch nachzudenken.

Unterstützt von SPD und Teilen der Linken.

Unfassbar, was in diesem Staat akzeptiert wird.


Beste Grüsse

Rain


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