Wenn er mal nur ein "Vollidiot" wäre! Prof. Joachim Kersten ist ein Wortverbrecher.

neptun, Sonntag, 04.11.2018, 22:30 (vor 1970 Tagen) @ Nico2809 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 04.11.2018, 22:33

Hi Nico,

mir juckte es auch schon in den Fingern, aber Wesentliches hast Du bereits gesagt, danke.

[ ... ] wirft damit den Deutschen halt mal eine Mentalität dahingehend vor, Gruppenvergewaltigen an deutschen Frauen bis zum Tod, nur den deutschen Männern vorbehalten zu sehen.

Das trifft es meines Erachtens aber nicht ganz, eher umgekehrt: Er möchte ja explizit den Gedanken "die deutsche Frau gehört dem deutschen Mann und sonst niemandem" nicht unterstützen. Dabei bleibt von ihm ungesagt, aber damit stillschweigend eingeräumt, daß die deutsche Frau zur Gruppenvergewaltigung allen, und nicht nur deutschen Männern vorbehalten sein sollte. Auch wenn er vorher mit den Lippen versucht, Gruppenvergewaltigung als abscheulich und widerwärtig zu bezeichnen.

Das halte ich für ein schweres Wortverbrechen.

Es stimmt bei ihm auch sonst vorne und hinten nicht mit den Aussagen, denn schon vorher hat er ganz dreist behauptet (02:56-03:04): "Gleichzeitig haben wir einen Rechtsstaat, der rechtsstaatlich vorgeht, und das ist ein Wert, der sehr hoch ist und den ich gerne erhalten haben möchte." Herr Prof. Joachim Kersten, Sie haben 2015 offensichtlich verschlafen! Anderenfalls hätten Sie nämlich mit Ihrem Wunsch damals auf die Barrikaden gehen müssen. Auch heute könnten Sie das noch tun, aber Sie tun es nicht!
(Pardon, hiermit habe ich nur Dein edit etwas ausformuliert, werter Nico.)

Der Moderator fragt (02:12-02:26] über den Täter: "Wieso kann jemand, der eingereist ist als Flüchtling [ ... ] mehrere Straftaten begehen [ ... ] und wird nicht ausgewiesen?" Und Prof. Kersten hat nichts anderes zu entgegnen (02:28-02:35) als: "Der wird nicht ausgewiesen, aber wir haben auch einheimische "biodeutsche" Straftäter, bei denen ähnliche Dinge vorliegen [ ... ]" Womit er den Zuhörer mit dem Gedanken allein läßt, daß, wenn man einen "zugereisten" Straftäter ausweist, dies vllt. auch mit einheimischen "biodeutschen" Straftätern tun solle.

Auch dies ein Wortverbrechen.

Mit der (Geistes-)Krankheit und dem Versagen des Immunsystems dürftest Du wohl recht haben, Nico, und des Professors Verrat ist mindestens unbewußt, aber dennoch ein (Straf-)Tatbestand.

LG neptun

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