Ärztliche Schweigepflicht.

TurnAround, Freitag, 02.11.2018, 12:53 (vor 1974 Tagen) @ Zweistein4876 Views

Servus Zweistein,

alles richtig, was Du schreibst.
Ich habe die Sache unzureichend erklärt.

Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ging es einzig um die Schuldfrage. Die Versicherung des Verursachers weigert sich schon vorab, in irgendeiner Form tätig zu werden, obwohl die Schuldfrage eindeutig zu sein scheint.
Das war mir in dieser Form bisher nicht klar. Bei meinem bisher einzigen (unverschuldeten) PKW-Unfall war Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kein Thema. Mündliche Abklärung durch die Polizei, ob in irgendeiner Form eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt (Alkohol, Drogen, Medikamente), das war's.

Für die von Dir beschriebenen Dinge ist die Entbindung schon klar.

Gruß
TurnAround

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