Wie soll das sonst gehen?
Hallo TA,
die geschädigte Radfahrerin stellt Schadenersatzansprüche (sicher wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen).
Die muss sie aber nachweisen, was sicher fachmännisch nur ein Arzt kann.
Dazu müssen neben einem Schmerzensgeld die Aufwendungen von Krankenkasse, evtl.Rentenversicherung (Reha) und ihre eigenen Aufwendungen und Verluste (Lohnausfall, Fahrtkosten etc.) nachgewiesen werden.
Wenn der Arzt oder die KK aber nichts sagen dürfen, wegen der Schweigepflicht, dann geht das alles ins Leere.
Geht letztlich alles auf Paragraphen des BGB zurück.
Gruß
Zweistein