Da wird wohl Vieles verwechselt

Zweistein, Freitag, 02.11.2018, 00:17 (vor 1995 Tagen) @ Hasso5891 Views

Grüß Dich Hasso,
das mit den "privaten" Ansprüchen ist wohl komplett Käse. Wenn ich als Privatperson, deshalb heisst es ja Privathaftpflichtversicherung, jemandem einen Schaden zufüge, dann ist es egal, ob es sich beim Geschädigten um eine Privatperson, eine Firma oder eine öffentliche Institution handelt.
Viel wichtiger ist, ob ich rechtswidrig gehandelt habe (also fahrläßig, denn Vorsatz ist eh ausgeschlossen).
Wenn ich durch Unachtsamkeit als Fahrradfahrer z.B. eine Gemeindeschautafel umfahre, dann wird natürlich meine Privathaftpflicht bezahlen. Da ist der Anspruchsteller kein privater.
Also irgendwas stimmt da nicht, entweder beim Verursacher oder bei der Versicherung.
Wäre übrigens schön, wenn Du wieder mal was zu Aktien hier schreiben würdest.So mit Deinem Bauchgefühl.[[freude]]
Beste Grüße
Zweistein


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