und du könntest prüfen, ob du nicht einen gravierenden Denkfehler begehst:

reefan, Ungarn, Sonntag, 28.10.2018, 14:05 (vor 1999 Tagen) @ BerndBorchert6252 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 28.10.2018, 14:29

Es geht in jedem der Fälle um signifikante Fälschungen. D.h. bei 1000
Wahlberechtigten sollten es schon mindestens 50 gefälschte Stimmen sein,
sonst spielt das ja gar keine Rolle. Landesweit sowieso nur bei
orchestrierter Fälschung in 100ten Wahllokalen.

Nehmen wir mal 1.000 Wahlberechtigte an, weiterhin eine Partei XYZ, die um die 5% der Stimmen erhält und um den Einzug in den Bundestag kämpft.

Bei 1.000 Wahlberechtigten entfallen demzufolge 50 Stimmen (d.h. 5%) auf die Partei XYZ.

Die deiner Meinung nach unbedeutende Anzahl von 50 Wahlfälschungen
1. zugunsten oder
2. zuungunsten dieser Partei XYZ
führt im ersten Fall

zu 0 Stimmen, d.h. 0 % Stimmenanteil, oder im zweiten Fall
zu 100 Stimmen, d. h. zu 10 % Stimmenanteil

Und das soll keine bedeutende Rolle spielen??!

Du musst die gesamte Anzahl der Wahlfälschungen auf die Stimmen beziehen, die auf die kleine Partei XYZ entfallen, nicht auf die gesamten abgegebenen Stimmen. Wobei wir davon ausgehen dürfen, dass z. B. im Falle der verhassten Partei XYZ die weitaus überwiegende Anzahl von Wahlfälschungen wohl zuungunsten eben dieser Partei erfolgen würden.

Das bedeutet, dass selbst lediglich 10 Wahlfälschungen auf 1.000 Stimmen einen signifikanten Einfluss auf das Wahlergebnis haben, nämlich die Verfälschung des Wahlergebnisses der Partei XYZ bereits um 1%.

Bei der letzten Bundestagswahl, als die AFD den Einzug in den Bundestag mit 4,7% ganz knapp verfehlte, könnten dafür bereits 0,3 gefälschte Stimmen pro 1.000 Wahlberechtigten den Ausschlag gegeben haben.

Bleibst du bei der Meinung, dass 50 gefälschte Stimmen pro 1.000 Wahlberechtigte unbedeutend sind?


Viele Grüße


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