Dmokratie

Falkenauge, Samstag, 20.10.2018, 08:57 (vor 2009 Tagen) @ stocksorcerer1702 Views

Die grundlegende Frage der Demokratie wird hier behandelt.

Diese besteht darin, dass durch Gesetze von “oben” in das wirtschaftliche und kulturelle Leben der Menschen inhaltlich regelnd eingegriffen wird und dadurch Freiheit und Selbstbestimmung des mündigen Bürgers aufgehoben werden. Das geschieht auch durch entsprechende Gesetze, die durch Volksabstimmungen zustande kommen.

Das Entscheidende ist, dass alle Gesetzgebungskompetenz auf das reine Recht reduziert wird. Dem demokratischen Staat darf es nur um den Schutz des vom Bürger selbst zu besorgenden Wohles vor Gefährdungen, also um die Sicherung des äußeren und inneren Friedens gehen. Hier handelt es sich um Aufgaben, die nicht vom Einzelnen, sondern nur im Zusammenschluss aller und durch gemeinsam vereinbarte Regeln gelöst werden können. Sie sind es, welche die Bildung ei¬ner Gemeinschaft als Staat erst nötig machen und ihm konstitutiv zugrunde liegen. Das Strafrecht sorgt für die Sicherheit vor sozial zerstörerischen Handlungen, die gegen Leib, Leben und gerichtet sind. Das bürgerliche Recht fasst die Beziehungen der Menschen, wie sie sich im wirtschaftlichen und im kulturellen Leben ergeben, in Regeln, die dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entsprechen.

Nur in diesem auf allgemeine Regeln reduzierten Rechtsleben des Staates, in dem jeder mündige Mensch urteilsfähig ist, kann es parlamentarische oder Volksabstimmungen geben. In inhaltlichen Fragen des Wirtschafts- und des geistig-kulturellen Lebens sind sowieso nur die dort fachkundig tätigen Bürger urteilsfähig, die ein Wirtschafts- und Geistesleben selbst verwalten müssen
Sieh weitere Überlegungen dazu:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2014/10/03/macht-macht-untertan-die-unvereinbarkei...


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