Die setzen den Hebel anders an

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 19.10.2018, 05:11 (vor 2016 Tagen) @ Socke2306 Views

Soweit ich weiß darf ein Gesetz nicht rückwirkend gültig sein, sondern
erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Oder gab es dieses Gesetz schon lange und es hat sich nur niemand drum
geschert?
In beiden Fällen sehr mysteriös.

Der Fiskus bezieht sich darauf, dass diejenigen, die z.B. bei einer Hochzeit den Blumenschmuck liefern, oder die Gastronomie ausstatten, oder Musik machen, oder Videos resp. Fotos machen, eine Art Kleingewerbetreibende sind. Nach geltendem Gesetz muss jeder seine Einnahmen angeben, und das kann bei einer Steuerprüfung bis 5 Jahre rückwärts kontrolliert werden.

Das Verwerfliche dabei ist die Vorgehensweise der Behörde. Da der Fiskus zu diesen Ereignissen wohl kaum anwesend sein kann (oder will), die ja in der Regel an Wochenenden stattfinden, bedienen sie sich nun dieses Formulars, das jeder ausfüllen muss, andernfalls gibts Ordnungsgeld.

Dazu wollen sie das Denunziantentum aufleben lassen, indem sie Teilnehmer an bereits früher stattgefundenen Hochzeiten aufrufen, dem Fiskus die entsprechenden Details mitzuteilen.

Nun gehts also offensichtlich an die Familienfeiern. Als erstes sind die Hochzeiten dran, dann kommen die Beerdigungen, dann die Taufen, und später noch die runden Geburtstage. Derzeit sind nur die Hochzeiten im Visier, aber die anderen Ereignisse sind ja nur eine logische Folge.

Sagen wir mal so: Alles nicht ganz neu. Schon Vespasian hat das mit seiner Latrinensteuer ("pecunia non olet") vor- und berühmt gemacht. Möglicherweise war Vespasian auch ein Roter, - ich weiß es allerdings nicht. [[lach]]

Nur roten Gehirnen kann sowas einfallen, um den Staatssäckel besser zu füllen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung