Teilweises Gewaltmonopol

Rain, Montag, 15.10.2018, 12:39 (vor 2014 Tagen) @ D-Marker1511 Views

Ihr Lieben,

Gläubiger müssen, wenn sie eine Forderung durchsetzen wollen, den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.

Der geht wieder, wenn kein Namensschild an der Tür steht.

Der Staat kann dagegen ohne weiteres an die Information kommen, in welcher Wohnung der Schuldner lebt, bekommt auch die Kontendaten ohne Aufwand.

Die Folge dieses Schildbürgerstreiches wird sein, daß gerichtlich bestätigte Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden können.

Wenn dies bekannt wird, wird entweder nur noch gegen Vorkasse geliefert oder alle für die Vollstreckung notwendigen Daten gleich bei den Vertragsverhandlungen nachgefragt, oder man schickt "Inkassounternehmen" eines anderen Staates, um die Forderungen schnell und unkompliziert durchzusetzen.


Beste Grüsse

Rain


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