Danke für die Infos.

nereus, Montag, 15.10.2018, 07:14 (vor 1992 Tagen) @ Vienna111641 Views

Hallo Vienna11!

Du schreibst: Es ist grundsätzlich so, dass die (Privat-)Adressangaben in AT stets aus Straße + Hausnummer + Stiege (Aufgang) + Etage + Wohnungsnummer bestehen.
Die Angaben für Stiege und Etage sind da fakultativ. Der Name des Wohnungsinhabers spielt da eigentlich eine untergeordnete Rolle.
Und auch in der Notfallrettung finden wir stets unsere Patienten, da die Leitstelle die Adresse genau abfragt und wir außerdem die Rufnummer des Anrufers in der Rettungsleitstelle erhalten.

In dieser Hinsicht scheint man in Österreich gut organisiert zu sein.
Wohnungsnummern kenne ich von Deutschland nicht, habe selbst ein paar Jahre in einem 20 Geschosser gewohnt.
Das ist aber schon über 25 Jahre her und ich weiß nicht, ob sich dazu inzwischen etwas geändert hat.

Aber egal, unter diesen Umständen relativiert sich das Problem.

Was allerdings bleibt, ist die Nötigung durch einen exklusiven Einzelfall.
Man hätte auch dem Betreffenden das Türschild mit Namen ersetzen können.

mfG
nereus


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