Die Abstimmung mit den Füßen ist aber in der BRD erlaubt

Dan the Man, Donnerstag, 11.10.2018, 19:36 (vor 1995 Tagen) @ CalBaer2600 Views

In der DDR hiess das "Abstimmung mit den Fuessen", da Wahlen sowieso nie
etwas aenderten.

In der DDR begab man sich durch die Abstimmung mit den Füßen in Lebensgefahr, in der BRD ist es aber erlaubt. Ein entscheidender Unterschied.

Ein weiterer Unterschied ist jedoch ernüchternder. Wer in der DDR mit den Füßen abgestimmt hat, konnte sich sicher sein, dass er am gewünschten Ziel bleiben durfte (was meist die BRD war). Wer aus der BRD mit den Füßen abstimmen will, dem steht nicht jedes Ziel offen. Die Heinsohnschen Kompetenzfestungen nehmen zwar gerne jeden, aber nur wenn er ein Leistungsträger ist oder einiges im Geldsack mitbringt (Australien z. Z. 5 Mio. AUD Investition in Unternehmen, das in australischem(!) Besitz ist -> Permanent Resident Visum)

Zur "Minderheit im eigenen Land" wie im obigen Beitrag genannt kommt verschärfend hinzu, dass von den 55 % von Fernweh geplagten immer nur die tatsächlich weggehen (können), die eigentlich besser im Land gehalten werden sollten.


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