Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen im Petitionsausschuss zur Erklärung 2018

Falkenauge, Donnerstag, 11.10.2018, 08:57 (vor 2018 Tagen)2420 Views

In der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages am Montag, 8.10.2018, zu der von Vera Lengsfeld initiierten Erklärung 2018 wurde von den Vertretern der Regierung und der sie unterstützenden Blockparteien wieder getrickst, verschleiert und getäuscht, um die Rechtswidrigkeit der deutschen Migrationspolitik zu verbergen.

Es musste unbedingt verborgen bleiben, dass am selben Tag, am 13. September 2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Schengen-Abkommen aussetzte und die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die rechtswidrige Anordnung gab, „dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“, also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz, § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) und die Dublin-II-Verordnung der EU nicht beachtet werden sollen. Das zweite machte also das erste unwirksam. Ein ungeheures doppeltes Spiel.

Es wird alles getan, dass dies nicht durchschaut wird.
Sachkundige Analysen der Rechtslage und Beobachtungen siehe:

Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen


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