Definition

NST, Südthailand, Sonntag, 07.10.2018, 14:51 (vor 2000 Tagen) @ Tempranillo3249 Views

Nicht der Sozialstaat, dessen Zweckentfremdung zugunsten ausländischer
Interessen.


Hallo

Also ich versuche einmal aus meiner Sicht das Wort Sozialstaat zu definieren über bestimmte Eigenschaften :

der Staat darf nicht der Verwalter der Geldsummen sein, es muss auf ein Minimum reduziert werden d.h. wirklich nur Hilfsbedürftige, die Leistungen müssen auf kommunaler Ebene erbracht werden nicht auf Bundesebene, dort sind die Lebensumstände bekannt, es muss alles regionaler organisiert werden - ohne Verwaltung durch Freiwillige

Das aktuelle Sozialstaatsprinzip ist Ausbeutung. Derzeit erhalten die Invasoren daraus ein BGE finanziert und niemand wehrt sich. Damit überhaupt ein neues Verfahren eingeführt werden kann, muss das Alte erst einmal auf Null gestellt werden. Keine Einzahlungen mehr, keine Auszahlungen. Erst dann kann man die ganzen Abhängigkeiten auflösen. Das gleiche Verfahren ist auf die Finanzierung des Politik Betriebs und deren Altersversorgungen anzuwenden. Zuerst alles auf Null - und dann schaumermal ....

Meine Meinung, aber nicht mein Problem.
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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