Selbstbezichtigungspflicht?

Gernot ⌂, Mittwoch, 03.10.2018, 13:40 (vor 2004 Tagen) @ SchlauFuchs3423 Views

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Haben die in den VSA kein Jugendstrafrecht und keine

Verjährungsfristen?

Das Problem ist nicht ob er als jugendlicher Frauen und Mädchen sexuell
belästigt hat. Das Problem ist auch nicht dass er als Jugendlicher Alkohol
konsumiert hat bevor er das legale Alter erreichte.

Das Problem ist, dass er nicht zu seinen Jugendsünden steht und unter Eid
falsch ausgesagt hat (ziemlich wahrscheinlich jedenfalls). So etwas macht
man als Richter nicht, schon gar nicht wenn man auf Lebzeit in den Obersten
Gerichtshof versetzt werden will.

Für diese Information bedanke ich mich.
Allerdings verstieße eine Selbstbezichtigungspflicht bei uns gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG, § 55 StPO). Das wird bestimmt auch in den VSA gelten. Wenn er unter Eid falsch aussagt, statt zu schweigen, wäre das unglaublich dumm.

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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.


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