Kein Problem, das sind doch nur die so benannten JVA-Plätze

Fleet, Tor zum Harz ex NL, Mittwoch, 26.09.2018, 14:20 (vor 2038 Tagen) @ Rain2531 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 26.09.2018, 14:23

Hallo rain,

interesannte Zahlen.
Denk aber bitte noch mal weiter nach, ob es sich hier möglicherweise nur einen "Gebäudetrakt" handelt.

Ist nicht der ganze HartzIV Bereich ein Gefängnis?
Zum Beispiel wegen der Stallpflicht?

Das wären dann zu deinen Zahlen maximal weitere ca. 5Mio. Gefängnisplätze,
denn nicht nur die unter 25-jährigen (U25) sind betroffen, auch der gewöhnliche ALGII-Bezieher darf sich nur tagesmäßig frei bewegen. Bei längerem Freigang ist dieser melde-, bzw. antragspflichtig.

Dann fällt mir noch das Gedankengefängnis ein, das täglich weiter ausgebaut wird, also sagen wir, max. weitere 80Mio. .

Somit haben wir quasi einen großen (Freiluft-)Gebäudekomplex, für den dann schon die dtsch. Außengrenzen (es müsste Binnengrenzen heißen) gelten und diese sogar teilweise auch geschützt werden.

Eigene Toilette und TV ist ja nicht nur in den JVA-Zellen standard.

Folglich, mach dir keine weiteren Gedanken. Der gemeine Inhaftierte wechselt nur die Räumlichkeit, je nachdem.

Munter bleiben

Fleet

--
"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)


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