Vielleicht ist das die richtige Antwort

Heini1946, Montag, 24.09.2018, 18:06 (vor 2038 Tagen) @ Kaladhor3325 Views

Werden beide Unternehmen nach Aktienrecht verschmolzen, muss jeweils eine Unternehmensbewertung
erfolgen, damit ein gerechtes Umtauschverhältnis festgestellt werden kann.
Vielleicht schrecken beide Unternehmen davor zurück, wegen unbekannter Leichen im Keller, die dann
hochgeschwemmt werden können. Wenn die DB viel wertvoller sein sollte, als die Commerzbank, dürfte das Ergebnis für die Inhaber der Commerzbank nicht grade schön sein. Umgekehrt genauso. Dafür gibt es ein Beispiel. Siemens hat Nixdorf eingegliedert, wohl 20 Jahre her. Siemens war viel wertvoller, als der Börsenkurs ausdrückte. Nixdorf enttäuschend niedrig. Das Umtauschverhältnis war für Nixdorfaktionäre unterirdisch. Ich glaube, Siemens hat über die Bewertung hinaus, bei einer vorgeschobenen Barabfindung was draufgelegt. Für wahrscheinlicher, halte ich eine Übernahme der Commerzbank durch die DB mit anschließendem Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Dann wird nur die Commerzbank bewertet. Untergrenze ist dann der Durchschnittskurs über 3 Monate. Sollte die DB mehr als 95% erwerben, könnte ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen. (Beispiel, Postbank) Abfindung mit einer Bewertung der Commerzbank. Hier liegt die Untergrenze beim Durchschnitt der letzten 6 Monate.
Alle Varianten haben Spruchstellenverfahren zur Folge. Die dauern dann 5-20 Jahre...
Wenn die Commerzbank die DB schluckt, fresse ich einen Besen....aus Schokolade.
Könnte sein, das sich Rechtschreibfehler eingeschlichen haben. Ich möchte die Sache möglichst
klar darstellen. Bestimmt kann ich das auch über eine Korrektur laufen lassen. Ich schreibe aber
lieber schnell und frei über die Leber weg. Schule habe ich lange hinter mir.
Es lohnt sich aber auf diesem Sektor mehr zu wissen, als die Masse. Warum? Darauf komme ich,
wenn Interesse besteht.


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