Dienstgeheimnis / Ausnahme der Regel

Rain, Donnerstag, 20.09.2018, 13:11 (vor 2045 Tagen) @ Balu1822 Views

Ihr Lieben,

nein, ich muß kein Dienstgeheimnis wahren, unterliege allerdings der Schweigepflicht, was bestimmte Sachverhalte angeht.

Glücklicherweise bin ich Seniorpartner und daher als eine der wenigen Berufstätigen frei in meiner Meinungsäußerung.

Selbstverständlich bekomme ich viele Informationen, frage dann auch teilweise, ob ich diese öffentlich machen darf, ohne Quellennennung. Meistens darf ich. [[zwinker]]

Balu, Deine Regel stimmt vollkommen. Allerdings mit unterschiedlicher Motivation seitens der Staatsbediensteten. Die Mehrzahl derer sind bequem und scheuen das Denken. Sie setzen um, was vorgegeben wird. Die Minderheit will Karriere machen, setzt das um, was vorgegeben wird. Eine ganz kleine Minderheit geht in den Staatsdienst, um den Staat von innen heraus zu schädigen. Die aus dieser Gruppe, die ich kenne, sind ausschließlich Alt 68er.

Ich hoffe, ich kann mit meinem juristischen Sachverstand hier im Forum behilflich sein, wir werden sehen.


Beste Grüsse

Rain


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