Datenschutzgesetz unterstützt - Gewusst wie!

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 10.09.2018, 11:59 (vor 2048 Tagen) @ Mephistopheles2171 Views

Das machen manche Gläubiger und solche, die sich einbilden, berechtigte
Forderungen zu haben, manchmal gerne aus Rache, wenn sie im
Hauptverfahren nicht weiterkommen, sprich, ihnen die Kosten für die
Titulierung zu hoch sind. Muss man ihnen ausdrücklich untersagen.
Kostenlose Selbstauskunft bringt Licht ins Dunkel.

Gruß Mephistopheles

Hier hat die neue DSGVO doch was Gutes. Der Informant gibt nämlich Daten von Dritten (dem Schuldner) weiter (Bonitätsüberwacher...) und Artikel 14 DSGVO regelt das ganz explizit. Will heissen, gibt einer die personenbezogenen Daten weiter, muss der Betroffenen darüber informiert werden.

Bitte mal selber nachlesen.

Wenn Schuldner also entdeckt, dass Bürgel oder Schufa über einen Eintrag bzgl.GEZ verfügen UND es liegt keine Info dazu vor, dann wäre mal eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten fällig.

Man kann dieses System mit seinen eigenen Waffen an den Wahnsinn treiben.

Im übrigen vielleicht auch interessant, dass das Geschäftsmodell der Schufa massiv wankt. DSGVO Artikel 15 regelt das.

Klick mich

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Gruß
Der_Chris

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