So wie Merkel schon mehrfach aufs GG geschissen hat (Euro Bailout, Flüchtlinge), so wird vdLeyen (mT)

DT, Montag, 10.09.2018, 10:27 (vor 2053 Tagen) @ Dieter3888 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 10.09.2018, 10:50

einen der heiligsten Grundsätze des GG mißachten: das Nichtführen eines Angriffskrieges und den Einsatz der Bundeswehr nur zur Verteidigung des Bundesgebietes.
NIRGENDS kann sie im GG rechtfertigen, daß die Bundeswehr für gefakte humanitäre Einsätze eingesetzt werden kann.

Zur Erinnerung, Ihr Fxxxn:

Art. 87a

(1) 1Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. 2Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) 1Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. 2Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) 1Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. 2Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Wenn die Merkel mal abgelöst wird, dann wird die kriegsgeile Flintenuschi übernehmen, die trieft ja nur so vor Kriegsgeilheit. Als hätten ihr Vietnam, Afghanistan und der Irak und in den letzten Jahren Syrien nicht schon genug die Augen geöffnet. Schickt sie Ihre eigenen Kinder auch dahin als Tribut an die Besatzer und ihre Militärs?

Amitrojaner Heribert Prantl von der SZ sagt schon mal, die Wehrverfassung von 1956 sei nicht mehr zeitgemäß und daher bräuchte es eine Anpassung oder gleich eine neue.

https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-in-schlechter-verfassung-1.2762535

Er hat wohl noch nie gehört, daß Verfassungen (zB die amerikanische) nicht je nach Zeitgeist angepaßt werden, sondern in Stein gegossen sind und Änderungen mindestens eine 2/3 Mehrheit benötigen.

"Das Grundgesetz geht nicht mit den deutschen Soldaten ins Ausland. Die finden dort zu dem, was sie in Afghanistan tun oder im Syrien-Krieg tun sollen - fast nichts.

Die geschriebene Wehrverfassung als Teil des Grundgesetzes befindet sich auf dem Stand von 1956. Das Grundgesetz muss aber Antworten geben auf die Fragen, in denen es um die Staatsgewalt im Wortsinn, um Leben und Tod, um Freiheit und Sicherheit geht. Bei den Fragen, die man sich stellt, wenn, wie soeben, vom Kabinett ein Bundeswehr-Einsatz im Syrien-Krieg beschlossen wird, gilt das leider nicht. Man findet im Grundgesetz keine hinreichend klaren und zuverlässigen Maßstäbe, an denen solche Auslandseinsätze zu messen sind."

Doch, Herr Prantl. Das GG sagt, daß so etwas verboten ist und einen Verfassungsbruch darstellt.

FUCK YOU, AMITROJANER!


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