Investitionen müssen sein

Gernot ⌂, Sonntag, 09.09.2018, 15:15 (vor 2049 Tagen) @ eddie091350 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 09.09.2018, 15:23

Wohnungen sollten modernisiert werden, finde ich, aber so, dass die Bewohner etwas davon haben. Der Aufzug ist oft überflüssig; Gegensprechanlagen, ggf. mit Kamera, teuer, pflegeintensiv, angreifbar und ziemlich nutzlos ("Post" und schon wird geöffnet) und die Wäremverdämmung ist der Hohn - bei mir damals > € 40,- Mietserhöhung, ca. € 5,- Heizkosteneinsparung.

Viel schlimmer finde ich aber, dass diese Mietserhöhung für immer gilt. Die elf, später wohl 9%, sind an sich schon der Hammer, aber ansonsten würde vielleicht niemand modernisieren.
Wenn die Investition nach ca. 9 Jahren zurückgezahlt ist, müsste sich der Zinssatz irgendwann auf ein marktübliches Niveau reduzieren, meinetwegen auf 2,5%, meinetwegen nach 18 Jahren, nachdem der Investor verdoppelt hat. Dann sänke die Miete; die Perspektive wäre nicht ewige Steigerung ohne Ende.

Ähnlich sollte es mit der Netzdurchleitungsgebühr für Strom (in die wir leider nicht investieren dürfen) geschehen. Und ich frage mich auch, warum ein Haus nach Rückzahlung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau - gewissermaßen durch die Mieter - auf einmal als "freifinanziert" gilt. Soll der Eigentümer ruhig von seinem Haus leben können, er hat ja die Mieteinnahmen und muss nicht mehr zurückzahlen; aber warum sollte er sie annähernd beliebig steigern können?

Eine weitere beliebte Maßnahme der Kostenerhöhung ist die naturschädigende "Gartenpflege". Da wird teilweise mehrfach jährlich Gebüsch beschnitten und der Rohkompost (Laub usw.) zwischen den Sträuchern herausgekratzt, mit den darin lebenden Nützlingen und Nährstoffen, und wenn' dann endlich eingegangen ist, wird das Erdreich verbessert und neu gepflanzt.
War bei einem Freund so: Nebenkosten-Gartenarbeitsanteil jährlich so um € 8,- für seinen winzige Wohnung - dann plötzlich einmalig € 400,-.
Knallten da die Sektkorken bei Verwaltung und "Gartenpflege"-Betrieb? (Gut, wäre evtl. als Instandhaltungsmaßnahme verklagbar gewesen.)


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