Viele Davids

Falkenauge, Samstag, 08.09.2018, 16:34 (vor 2055 Tagen) @ Otto Lidenbrock3587 Views

Die Rechtsbehelfsbelehrung weist mich zwar explizit darauf hin, dass ich
gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann,
erklärt aber klar und deutlich, dass dieser Widerspruch keine
aufschiebende Wirkung hätte, was bedeutet, dass ich den geschuldeten
Betrag trotzdem zahlen müsste. Da bereits ein vollstreckbarer Titel
vorliegt, wäre also trotz meines Widerspruchs eine Zwangsvollstreckung
möglich, wenn ich jetzt nicht unverzüglich bezahle.

Das stand bei mir auch. Trotzdem ist bis heute keine Zwangsvollstreckung erfolgt. Die schaffen das gar nicht mehr. Und je mehr die Zahlung verweigern, desto größer werden die Schwierigkeiten für das System.

Und wenn wirklich ein Gerichtsvollzieher auftauchen sollte, werfen dich die zusätzlichen Vollstreckungskosten auch nicht um. Und beim nächsten Mal kannst Du ja gleich beim neuen Festsetzungsbescheid zahlen, wenn Du die Vollstreckungskosten vermeiden willst.

Nicht so kleinmütig sein. Damit verändert man kein System. Viele kleine Steinschleudern bringen den Goliath zu Fall. [[la-ola]]


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