Ein Weitermachen wäre töricht

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Samstag, 08.09.2018, 16:07 (vor 2056 Tagen) @ Falkenauge3869 Views

Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten. Bei mir ist seit meinem
Widerspruch im Oktober 2017 nichts erfolgt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung weist mich zwar explizit darauf hin, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann, erklärt aber klar und deutlich, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte, was bedeutet, dass ich den geschuldeten Betrag trotzdem zahlen müsste. Da bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wäre also trotz meines Widerspruchs eine Zwangsvollstreckung möglich, wenn ich jetzt nicht unverzüglich bezahle.

Ganz ehrlich, auf diesen Ärger und die vermutlich entstehenden Mehrkosten habe ich absolut keinen Bock! Ganz am Ende kann ich mich zwar rühmen, gegen die Raubritter aufbegehrt zu haben, habe aber jede Menge Schreibkram und Zusatzkosten gehabt. Gebracht hat es letztendlich nur der Post etwas, erreicht habe ich praktisch gar nichts.

Gegen diesen Goliath fehlt mir einfach die geeignete Steinschleuder; die offene Feldschlacht werde ich absolut sicher verlieren. Auch wenn man mir jetzt ein Einknicken vorwerfen sollte, ein Weitermachen halte ich für töricht.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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