Ruhe bewahren

Falkenauge, Samstag, 08.09.2018, 12:35 (vor 2051 Tagen) @ Otto Lidenbrock4448 Views

Hallo Otto,
offenbar haben sie das Verfahren verschärft. Bei mir kam erst nach 2 Mahnungen der Festsetzungsbescheid.

Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten. Bei mir ist seit meinem Widerspruch im Oktober 2017 nichts erfolgt. Wenn eine Zwangsvollstreckung käme, würde ich bezahlen und dann wieder die Zahlung verweigern usw.
Die sind offenbar schwer überlastet durch die vielen Zahlungsverweigerer.

Nächsten Monat werde ich an die Entscheidung über meinen Widerspruch erinnern, damit ich dann gegen die Zurückweisung meines Widerspruches klagen kann.

Gruß
Falkenauge


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