@Falkenauge: Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Samstag, 08.09.2018, 11:51 (vor 2050 Tagen)4872 Views

Hallo Falkenauge,

Du hattest hier vor einigen Wochen dargelegt, wie man den staatlichen Zwangsgebühreneintreibern des Rundfunkbeitrags etwas Sand ins Getriebe streuen kann, indem man gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegt. [[freude]]

Ich bin also im Juni meiner "Zahlungsverpflichtung" nicht nachgekommen und habe - wie von Dir beschrieben - jetzt, nach etwa 9 Wochen, eine Zahlungsaufforderung bekommen. Allerdings nicht als 1. Mahnung, sondern sofort als "Festsetzungsbescheid" mit 8 Euro Säumniszuschlag.

Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, dass es sich bei diesem Festsetzungsbescheid um einen "vollstreckbaren Titel" handele, mit dem die "Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung" gegeben seien. Wenn ich den offenen Gesamtbeitrag umgehend begleiche, könne ich "Mahnmaßnahmen vermeiden", die mit weiteren Kosten verbunden seien.

Auf der Rückseite des Schreibens zeigt mir dann der Staat seine "Rechtshilfebelehrung" genannten Folterinstrumente:

- Sollte ich der Festsetzung widersprechen, hätte dies keine aufschiebende Wirkung, ich müsste trotzdem sofort zahlen

- Sollte diese Zahlung nicht unverzüglich erfolgen, könnten Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden

- Daneben könne ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" eingeleitet werden, in dem eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 EUR verhängt werden könne

- Sollte ich weiterhin nicht rechtzeitig zahlen, werde auch zukünftig sofort ein Säumniszuschlag fällig


Ich denke, hier lässt die DDR freundlich grüßen. Auf in das linke Paradies, wo alle im Dienste des Sozialismus ihre Beiträge leisten müssen.

Liebes Falkenauge, was sollte ich an dieser Stelle Deiner Meinung nach tun?

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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