Mietmodernisierungsgesetz

eddie09, Samstag, 08.09.2018, 00:08 (vor 2050 Tagen)3028 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 08.09.2018, 00:12

Hallo, ihr wisst was ich meine. Da wird vom Vermieter investiert, er braucht sich mit einer 4-5% Verzinsung seiner Investiti9on nicht zufrieden geben. Nein erhält lt. Gsetz, man muss sich das mal vorstellen, zum, ersten Mal wird eine Mieterhöhung von 45% vorgeschrieben.


wie im Falle meiner Mutter. Sie bewohnt einen recht schönen Altbau. Das Haus wurde verkauft, an einen professionellen Immobilienbesitzer. Der hatte doch direkt erklärt, ein Aufzug würde ins Haus kommen,. Eine Kostenrechnung zeigte auf, dass die 180 TEEUR auf eine Mieterhöhung umgeschlagen werden. Er würde bei Zeiten auf jeden Mieter zugehen,um mit jedem über die neue Miete zu sprechen. Ich habe für meine Mutter direkt Widerspruch, denn das muss man tun, um hinterher auch die Ablehnung begründen z können. Es gibt in diesem Gesetz eine soziale Komponente, die wenn sie bewiesen w ird, einen Widerspruch erfolgreich vor Gericht durchgezogen werden kann.


Meine Mutter damals, ne mit Gerichten will sie nix zu tun haben, dann würde sie lieber zahlen. Sie hatte eine Rente von 1.700,- und sollte dann statt der bihergen Miete von 1.000,- jetzt 1.400 zahlen. Die Nachbarinnen sehen da genauso wer das zahlen kann, zahlt es und hat dann seine Ruhe. Aber ich könnte ja mal versuchen, was da rauszuholen ist. OK. Habe mich hingesetzt, mein Vorhaben auf eine juristishe Grundlage zu bringen ginge es doch darum, die Erhöhung abzulehnen.


Mir fiel doch sofort die Sauerei auf. Kosten für den Aufzug € 185.000 hierauf 11% als Mietrhung € 20.350,-- Der Vermieter hat somit einen gesezlichen Anspruch aufeine Erhöhung von 20.350- und nicht nur das, im fällt das Eigentum am AUFZUG diret zu. Verkauft der Vermieter das Haus nach 10 Jahren, verkauft er doch den Aufzug mit. Das bedeutet er bekommt den Aufzug glech doppelt bezahlt. Jetzt kommt aber erst der richtige Hammer. Die gesezich veordnnete Mieterhöhung führt zu einem deutlich erhöhten Ertragswert und kassiert zum drtten malrichtig ab.

Mit dieser Erkentnis habe ich dann ein Gespräch mit dem Eigenümer u seiner Rechtsnwaltkanzlei geführt. mit folgendem Ergebnis. In einem Schreiben an meine Mutter wurde noch mal die Notwendikeit der Modernisierung unterstrichen, man sei aber bereit meiner Mutter hier entgegen zu kommen. Die € 400,00, würde man umwandeln,in eine Erhöhung von € 80,00 Im Gespräch ssagte der Anwalt, wir wissen nicht wie es ausgehen wird, aber eines könnte er mir mit Sicherheit sagen, das geklagtwerden würde, wenn nichts gezahlt wird . Wir einigten uns also auf einen Nachlass von mtl 320,00 €.


So jetzt meine Frage. Ich habe vor das ganze Gesetz rückwirkend zu kippen. Denn ich vermute mal, niemandem ist die soziale Sprenggkraft klar, die hier steckt Das Gesetz treibt den Mietspiegel nach oben, es macht Alleinerziehende z Obdachlosen, es verarmt in grossen Schritten, weite Teile der Bevölkerung. Die Mietpreisbremse ist dagegen eine Nebelkerze. Ich kann nicht glauben, das ein Volk sich derart ausplündern lässt. Eswird nicht nur ausgeplündert,, nein es wird noch denunziert. Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht? Wenn nicht, gehe ich mit meinen BERECHNUNGEN zum Anwalt. Gruss

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Politik ist so beschaffen, dass faule Früchte nur vom Baum fallen, wenn darunter ein Korb steht, der sie auffängt.


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